Die rechtliche Aufarbeitung der Massenpanik bei der Loveparade 2010 in Duisburg, in deren Folge 21 Menschen ums Leben kamen und Hunderte verletzt wurden, könnte ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen bleiben. Nach mehrjähriger Prüfung hat das Landgericht Duisburg die Eröffnung eines Strafprozesses abgelehnt. Staatsanwaltschaft, Politiker und Hinterbliebene zeigten sich überrascht und enttäuscht.
Richter halten Beweise für ungenügend
Presseerklärung Landgericht Duisburg |
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| Ausführliche Presseerklärung des Landgerichts Duisburg zur Nichtzulassung der Anklage im Loveparade-Strafverfahren (PDF zum Download). |
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete diese Entscheidung als “nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft”. Der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter, ein Vertreter der Nebenklage, sprach sogar von einem Justizskandal. Nach jahrelangen Vertröstungen, Gründlichkeit ginge vor Schnelligkeit, sei der Beschluss für die Betroffenen und Hinterbliebenen nicht nachvollziehbar. Reiter sah zwar ebenfalls Anlass, das in Frage gestellte Gutachten zu kritisieren, die Mängel würden aber nicht genügen, um eine Anklage nicht zuzulassen. Kritik äußerte auch die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Als Politikerin achte sie zwar die Unabhängigkeit der Justiz, als Mensch empfinde sie die Entscheidung aber als schwer zu begreifen. Damit die Anklage doch noch erhoben werden kann, will die Staatsanwaltschaft nun eine Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen.
Vorwurf schwerer Planungsfehler
Am 24. Juli 2010 war es beim Einlass zum Technofestival Loveparade zu einem tödlichen Gedränge gekommen. An einer Engstelle brach Panik aus, die neben 21 Toten mindestens 652 Verletzte zur Folge hatte. Bereits kurz danach wurden Vorwürfe gegen den Veranstalter und die Stadt Duisburg wegen Planungsmängeln laut. Ein Grund für das Unglück soll die Entscheidung der Verantwortlichen gewesen sein, eine Rampe, über die Zehntausende Besucher auf das Veranstaltungsgelände gelotst werden sollten, mit Bauzäunen zu verengen.